Stand: 14. April 2012
Zur besseren Lesefreundlichkeit wird nachfolgend der Ausdruck ‚Kursteilnehmer‘ für weibliche wie auch für männliche Vertragspartner verwendet.
1. Geltung
Diese ‚ Allgemeinen Geschäftsbedingungen‘ (AGB) gelten für alle Kursveranstaltungen der Fahrschule Peter Ott AG. Sie bilden einen Bestandteil des Kursvertrags mit jedem Kursteilnehmer.
2. Anmeldung
Mit der Anmeldung bestätigt der Kursteilnehmer die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen AGB gelesen und verstanden zu haben, sowie als Bestandteil des Kursvertrags vorbehaltlos zu akzeptieren. Die Anmeldung ist verbindlich.
3. Anmeldebestätigung und Kursprogramm
Der Eingang der Kursanmeldung wird durch die Fahrschule Peter Ott AG schriftlich (per E-Mail oder Post) bestätigt. Danach werden das Kursprogramm und die Rechnung verschickt.
4. Kursgeld / Bezahlung
Im Kursgeld sind Kursbesuch, Kursunterlagen (exklusiv Lehrmittel/Selbsttest/Online-Fragebogen), Zwischenverpflegung und das Mittagessen (nur bei CZV Kursen) gemäss Kursausschreibung enthalten. Der auf der Rechnung aufgeführte Zahlungstermin ist verbindlich. Die Bezahlung des Kursgeldes ist Voraussetzung für die Kursteilnahme.
Wer bis zum Kursbeginn das Kursgeld nicht bezahlt hat, wird von der Kursteilnahme ausgeschlossen. Das Kursgeld wird in diesem Fall gemäss Punkt 8, 9 oder 10 der vorliegenden AGB verrechnet.
5. Kursorganisation
Aus organisatorischen Gründen behält sich die Fahrschule Peter Ott AG vor, Kurse zusammenzulegen, zeitlich zu verschieben, den Durchführungsort zu ändern oder Kurse aus wichtigen unvorhergesehenen Gründen zu kürzen. Bei Ausfall eines Kursleiters entscheidet die Fahrschule Peter Ott AG über einen Wechsel des Kursleiters, eine Stellvertretung oder eine Kursverschiebung. Kann der Kursteilnehmer aufgrund der durch die Fahrschule Peter Ott AG begründeten Kursverschiebung nicht am Kurs teilnehmen, so wird er in einen, zu einem anderen Zeitpunkt statt findenden Kurs umgebucht. Ist dies aus unbestimmten Gründen nicht möglich, wird das Kursgeld zurückerstattet. Es besteht kein Anspruch auf weitere finanzielle Entschädigung.
In allen übrigen Fällen besteht weder Anspruch auf Rückerstattung des Kursgeldes noch Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung.
6. Kurssprache
Die Unterrichtssprache ist Schweizerdeutsch. Wird dies durch einen Kursteilnehmer gewünscht, wird zur Verbesserung der gegenseitigen Verständigung Hochdeutsch gesprochen.
7. Durchführung / Programm / Preisänderung
Die Fahrschule Peter Ott AG legt für jeden Kurs eine minimale und eine maximale Teilnehmerzahl fest. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen und dem Eingang der termingerechten Bezahlung vergeben.
Bei ungenügender Teilnehmerzahl ist die Fahrschule Peter Ott AG berechtigt, den Kurs ohne Entschädigungsfolge abzusagen. In diesem Fall wird das Kursgeld zurückerstattet, erlassen oder für einen anderen Kurs der Fahrschule Peter Ott AG umgebucht. Mit dem Einverständnis der Kursteilnehmer kann die Fahrschule Peter Ott AG auch bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl den Kurs unter entsprechender Anpassung/Erhöhung des Kursgeldes durchführen. Hierzu besteht indes beidseitig keine Verpflichtung. Die Fahrschule Peter Ott AG behält sich Programm- und/oder Preisänderungen vor.
8. Nichtzulassung / Ausschluss
Die Fahrschule Peter Ott AG behält sich das Recht vor, Personen nicht zum Kursbesuch zuzulassen bzw. von einem Kurs auszuschliessen. (Beispiel siehe Punkt 4)
Bei einem Kursausschluss während eines Kurses, wird das Kursgeld nicht zurückerstattet.
9. Abmeldung
Die Abmeldung hat schriftlich zu erfolgen. Bei einer Abmeldung stellt die Fahrschule Peter Ott AG folgende Annullations- bzw. Umtriebsgebühren in Rechnung:
Abmeldezezeitpunkt
Gebühr
bis 21 Tage vor Kursbeginn
CHF 40.–
20 bis 14 Tage vor Kursbeginn
20% des Kursgeldes
13 bis 7 Tage vor Kursbeginn
40% des Kursgeldes
ab 6 Tagen vor Kursbeginn
80% des Kursgeldes
Ersatzkursteilnehmer gemäss Punkt 8 möglich
keine Kostenfolge
Die Abmeldung ist verbindlich.
10. Nichtteilnahme
Bei teilweiser oder vollständiger Nichtteilnahme an einem gebuchten und bezahlten Kurs, hat der Teilnehmer weder Anspruch auf Rückerstattung des Kursgeldes noch Anspruch auf finanzielle Entschädigung.
Die Nichtteilnahme an einem angemeldeten, aber noch nicht bezahlten Kurs, entbindet nicht von der Bezahl-ung des Kursgeldes.
Die Rückerstattung bzw. der Erlass des Kursgeldes erfolgt nur bei Nachweis des Vorliegens wichtiger Gründe, wie zum Beispiel Krankheit oder Unfall. Die Fahrschule Peter Ott AG behält sich das Recht vor im Zweifels-falle ein Arztzeugnis zu verlangen.
11. Teilnahmebestätigung
Auf Antrag des Kursteilnehmers stellt die Fahrschule Peter Ott AG eine Teilnahmebestätigung für einen besuchten Kurs/Seminar aus. Voraussetzung für das Ausstellen der Teilnahmebestätigung ist, dass der betreffende Kurs/Seminar vollständig besucht und bezahlt wurde, und nicht länger als ein Jahr zurückliegt.
12. Versicherung
Für alle von der Fahrschule Peter Ott AG organisierten Kurse/Seminare und Veranstaltungen schliesst die Fahrschule Peter Ott AG jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Die Teilnehmer sind für eine ausreichende Versicherungsdeckung selber verantwortlich.
Die Teilnehmer sind verpflichtet, die auf dem Schulgelände geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften sowie die dort geltenden Ordnungs- und Benützungsbestimmungen zu befolgen. Das Benützen der Anlagen der Fahrschule Peter Ott AG und/oder Dritten im Rahmen des Kurses/Seminars erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann die Fahrschule Peter Ott AG nicht haftbar gemacht werden.
13. Urheberrecht / Copyright
Die Vervielfältigung von Kursunterlagen für eigene Zwecke oder für Dritte ist nicht gestattet.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht. Alle Rechtsbeziehungen, welche in diesem Vertrag nicht geregelt sind, unterstehen dem schweizerischen Obligationenrecht.Als Gerichtsstand gilt ausschliesslich Hinwil.